AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tierpension Falltorhaus
1.

Zwischen dem Hundehalter und der Tierpension Falltorhaus wird ein Betreuungsvertrag für die

Zeit der Unterbringung des Hundes des Tierhalters geschlossen.

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes

Betreuungsvertrages.

Bevor der Betreuungsvertrag abgeschlossen wird, weisen wir ausdrücklich auf die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen hin.

Jeder Hundehalter, der mit der Tierpension Falltorhaus einen Vertrag abschließt, ist mit den hier

aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Vereinbarungen und Absprachen die mündlich getroffen wurden, müssen schriftlich

festgehalten werden, bedürfen der Schriftform, um Gültigkeit zu erlangen.

Eventuelle Abweichungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundehalters haben

keine Auswirkungen auf den Vertragsinhalt, auch wenn die Tierpension Falltorhaus dem nicht

nochmals ausdrücklich widerspricht.

Die persönliche Vorstellung des Hundes in der Tierpension Falltorhaus ist bei Neukunden eine

Voraussetzung für die Aufnahme des Hundes.

2. 

Die Hunde sind im Haus mit Familienanschluss untergebracht. Stellt sich heraus, dass ein Hund

aggressiv gegenüber anderen Artgenossen ist, wird er separat gehalten, gegebenenfalls in einem

Zwinger.

Dem Hundehalter muss bewusst sein, dass der/die Hund/e sich im Haus und auf dem

Grundstück frei bewegen können. Kontakte mit anderen Hunden sind von daher immer gegeben.

Dies kann unter Umständen zu Auseinandersetzungen mit Verletzungen untereinander führen.

Die Hunde werden täglich zweimal ausgeführt. Den Hunden stehen zudem eingezäunte

Ausläufe zur Verfügung.

Während des vereinbaren Aufenthaltes in der Tierpension erhalten die Hunde die nötige

Fürsorge und Zuwendung.

3. 

Der Hundehalter versichert, dass er Eigentümer des Hundes ist.

Während des gesamten Aufenthaltes der Unterbringung verbleibt der gültige Impfausweis in der

Pension.

Anmeldungen sind frühzeitig mündlich oder schriftlich an die Tierpension Falltorhaus zu richten.

Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von der Tierpension Falltorhaus schriftlich oder

mündlich bestätigt wird.

Eine Aufnahme des Hundes kann aus wichtigem Grund, wie z.B. Läufigkeit der Hündin,

Verletzungen, Krankheit, frische Operationen, etc., zu diesem Zeitpunkt abgelehnt werden.

Bei Besonderheiten wie z. B. Türen öffnen, Zaun hochklettern, Ausbrechen oder Aggressivität ist der

Hundehalter bei Anmeldung des Hundes verpflichtet dies mitzuteilen.

Der Aufenthaltsort des Hundehalters während der Unterbringung muss der Tierpension

Falltorhaus mitgeteilt werden, damit die Tierpension Falltorhaus den Hundehalter ggf. erreichen

kann. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund unter Umständen abgeholt

werden kann.

Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Wird eine Hündin während der

Unterbringungszeit läufig, gehen daraus alle entstandenen Kosten und Folgekosten, wie z.B.Deckung der Hündin, etc., zu Lasten des Hundehalters. Die Tierpension Falltorhaus wird dafür

keine Haftung übernehmen.

Der Zutritt auf das Gelände der Tierpension Falltorhaus ist nur mit vorheriger Terminabsprache

möglich und erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Vertragsabschluss, spätestens bei Abgabe des

Hundes ist erstmalig ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

4. 

Die aktuellen Preise sind auf der Homepage der Tierpension Falltorhaus angezeigt.

Die Kosten der Unterbringung sind für den jeweiligen Kalendertag gültig.

Der Bring- und Abholtag wird als voller Kalendertag berechnet. Für jeden weiteren Hund eines

Hundehalters sind die Kosten ermäßigt, wie aus der Preisliste zu ersehen ist.

Bei Anmeldung und Vertragsabschluss des Hundes für den Aufenthalt in der Tierpension, ist

die Zahlung der Gesamtkosten für die Unterbringungszeit spätestens 4 Wochen vor Pensionsantritt zu leisten.

Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt eine Zahlung nach Absprache. Etwaige andere entstandenen Kosten während des Aufenthaltes sind bei Abholung des Hundes in bar zu zahlen.

Erst gegen vollständige Bezahlung wird der Hund an seinen Halter herausgegeben.

Die Unterbringungskosten sind auf das angegebene Konto oder in bar zu zahlen. Scheck oder

Kartenzahlung ist nicht möglich.

Geleistete Zahlungen können bei vorzeitiger Abholung nicht an den Hundehalter zurück erstattet

werden.

5. 

Stornierungen des Betreuungsvertrages müssen schriftlich erfolgen. Liegt eine Stornierung

später als 21 Tage vor Unterbringung des Hundes vor, sind Stornokosten in Höhe von 50% der

Unterbringungskosten fällig. Bei Stornierungen, die später als 7 Tage vor Unterbringung des

Hundes bei der Tierpension Falltorhaus eingehen oder Nichteinhaltung des vereinbarten

Aufnahmetermins, wie nicht Erscheinen, werden die vollen Unterbringungskosten fällig.

Bei Stornierungen, die frühzeitig, bzw. vor den 21 Tagen eingehen, wird eine Bearbeitungsgebühr

von 10 % des Gesamtpreises erhoben.

6. 

Die Bring- und Abholzeit ist nur mit Terminabsprache möglich, um Ruhezeiten der Hunde,

Spaziergänge, Abläufe, etc. nicht zu stören.

Bringen und Abholen des Hundes erfolgt persönlich durch den Hundehalter oder eines

Bevollmächtigten, der schriftlich hinterlegt ist, zu dem vereinbarten Termin.

Wird der Abholtermin nicht eingehalten, werden die dadurch entstandenen zusätzlichen

Unterbringungskosten fällig.

Sollte ein Hund 14 Tage nach Ablauf der vereinbarten Unterbringungszeit, trotz mehrerer

Aufforderungen nicht abgeholt werden, kann die Tierpension Falltorhaus den Hund einemTierschutzverein nach seiner Wahl übergeben. Der Hundehalter trägt alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen.

Sollte sich der Hund während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken,

dass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Hundehalter oder ein genannter

Ansprechpartner unverzüglich verständigt. Ist dieser innerhalb eines halben Tages nicht

erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei der Hundepension.

Die Kosten trägt der Hundehalter. Sollte der Hund auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls

alle anfallenden Kosten vom Hundehalter getragen.

Beim Ableben eines Tieres verpflichtet sich die Pension umgehend den behandelnden Tierarzt,

sowie den Hundehalter zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzuklären.

Für eine Erkrankung, Verendung des Tieres, Euthanasie des Hundes auf tierärztliche Anordnung

wird von der Hundepension keine Verantwortung übernommen und jegliche Haftung

diesbezüglich ausgeschlossen.

7. 

Der Hundehalter wird darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung

der Tierpension Falltorhaus gegeben wird. Die Tierpension Falltorhaus haftet u. a. auch nicht für

Magendrehung, Allergien, Verletzungen des Bewegungsapparates, ansteckende Krankheiten

oder ähnliches. Bei Tod des Hundes wird keine Entschädigung gezahlt. Die Tierpension

Falltorhaus haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.

Im Übrigen haftet die Tierpension Falltorhaus nur insoweit, als das der Tierpension Falltorhaus

Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Haftungsregelungen gelten auch für

Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen der Tierpension Falltorhaus.

Bei Anmeldung des Hundes erbringt der Hundehalter den Nachweis einer gültigen

Hundehaftpflichtversicherung.

Der Hundehalter haftet für alle von ihm und seinem Hund verursachten Schäden.

Auf dem gesamten Gelände der Tierpension sind die Hunde an der Leine zu halten. Das Betreten

der Räumlichkeiten ist nur nach Aufforderung des Personals gestattet. Eltern haften für Ihre Kinder.

8. 

Bei Aufnahme bestätigt der Hundehalter , dass sein Hund gesund, entwurmt und frei von

ansteckenden Krankheiten, sowie Parasiten ist.

Durch Vorlage des Impfausweises werden gültige Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten und Tollwut, nachgewiesen. Ist dies nicht der Fall, kann die Tierpension vom Betreuungsvertrag zurücktreten.

Ein Schutz gegen Flöhe und Zecken sollte bestehen.

Ansonsten erklärt sich der Hundehalter einverstanden, bei Bedarf seinen Hund bei einem

Tierarzt behandeln zu lassen. Die Auswahl des Tierarztes überlässt der Hundehalter der

Tierpension Falltorhaus. Die dadurch entstehenden Kosten, wie auch eine

Aufwandsentschädigung gehen zu Lasten des Hundehalters. Eine Kilometerpauschale für die

Fahrdienste wird mit 0,50 EUR/km berechnet.Kosten entstehen auch für den Hundehalter bei nachweislich ansteckender Erkrankung des

Hundes, und die daraus resultierende notwendige Mitbehandlung angesteckter Hunde.

Wenn bei einem Hund gesundheitliche oder psychische Auffälligkeiten oder auch massive

Eingewöhnungsschwierigkeiten auftreten, wird der Hundehalter unverzüglich darüber informiert.

9. 

Der Gerichtsstand ist Groß-Gerau

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt

nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.

Nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes wird der Hundehalter darauf

hingewiesen, dass die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten aus

schließlich von der Tierpension Falltorhaus genutzt wird.

Die persönlichen Daten des Hundehalters werden nach zehn Jahren gelöscht.

Der Hundehalter hat das Recht, der Nutzung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten

jederzeit zu widersprechen.

Siehe Datenschutzerklärung Homepage Tierpension Falltorhaus

Tierpension Falltorhaus, Stand 28.02.2025

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